Datenaufbewahrungsrichtlinie
Datenaufbewahrungsrichtlinie
Datum des Inkrafttretens: 2026-03-16
1. Einleitung
Diese Datenaufbewahrungsrichtlinie beschreibt, wie Hydroforce Engineering OÜ („wir”, „uns” oder „unser”) personenbezogene Daten im Einklang mit den geltenden Datenschutzgesetzen, einschließlich der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), aufbewahrt, verwaltet und löscht.
2. Zweck
Der Zweck dieser Richtlinie besteht darin:
- Sicherzustellen, dass personenbezogene Daten nicht länger als notwendig aufbewahrt werden
- Gesetzliche und regulatorische Anforderungen zu erfüllen
- Die Rechte der betroffenen Personen zu schützen
- Klare Verfahren für die Datenaufbewahrung und -löschung festzulegen
3. Geltungsbereich
Diese Richtlinie gilt für alle personenbezogenen Daten, die von Hydroforce Engineering OÜ verarbeitet werden, unabhängig vom Format oder Medium, in dem sie gespeichert sind.
4. Verantwortliche Stelle
Datenschutzbeauftragter:
- Name: Hydroforce
- E-Mail: marketing@hydroforce.ee
- Telefon: 6506096
5. Aufbewahrungsfristen
Die folgende Tabelle zeigt unsere Standard-Aufbewahrungsfristen für verschiedene Kategorien personenbezogener Daten:
| Datenkategorie | Aufbewahrungsfrist | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Kontoinformationen | Dauer des Kontos + 3 Jahre | Vertragliche Notwendigkeit, gesetzliche Verpflichtungen |
| Transaktionsdaten | 7 Jahre ab Transaktionsdatum | Steuer- und Buchführungsvorschriften |
| Kommunikationsdaten | 3 Jahre ab letztem Kontakt | Berechtigtes Interesse, rechtliche Ansprüche |
| Marketing-Präferenzen | Bis zum Widerruf der Einwilligung + 30 Tage | Einwilligung |
| Website-Analysen | 26 Monate | Berechtigtes Interesse |
| Zugriffsprotokolle | 12 Monate | Sicherheit, gesetzliche Compliance |
| Backup-Daten | 90 Tage nach Löschung der Quelldaten | Betriebskontinuität |
| Bewerbungsunterlagen | 6 Monate (erfolglos), Dauer der Beschäftigung + 7 Jahre (erfolgreich) | Gesetzliche Verpflichtungen, berechtigtes Interesse |
| Vertragsdokumente | Vertragsdauer + 10 Jahre | Rechtliche Ansprüche |
| Support-Tickets | 3 Jahre ab Lösung | Serviceverbesserung, rechtliche Ansprüche |
Hinweis: Diese Fristen können je nach spezifischen gesetzlichen Anforderungen in Ihrem Zuständigkeitsbereich variieren.
6. Aufbewahrungsgrundsätze
6.1 DSGVO-Grundsätze
Gemäß Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe e DSGVO müssen personenbezogene Daten:
- In einer Form gespeichert werden, die die Identifizierung der betroffenen Personen nur so lange ermöglicht, wie es für die Zwecke notwendig ist
- In einer Weise verarbeitet werden, die eine angemessene Sicherheit gewährleistet
- Einer regelmäßigen Überprüfung zur Beurteilung der Notwendigkeit der Aufbewahrung unterzogen werden
6.2 Allgemeine Grundsätze
- Notwendigkeit: Daten werden nur so lange aufbewahrt, wie es für den ursprünglichen Zweck erforderlich ist
- Genauigkeit: Aufbewahrte Daten werden korrekt und aktuell gehalten
- Sicherheit: Angemessene Sicherheitsmaßnahmen schützen aufbewahrte Daten
- Verantwortlichkeit: Klare Aufzeichnungen dokumentieren Aufbewahrungsentscheidungen
7. Datenlöschung
Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist werden personenbezogene Daten:
7.1 Elektronische Daten
- Sicher gelöscht unter Verwendung branchenüblicher Methoden
- Innerhalb des Backup-Aufbewahrungszyklus aus allen Backup-Systemen entfernt
- Anonymisiert, wenn eine vollständige Löschung nicht möglich ist
7.2 Physische Unterlagen
- Mit Kreuzschnittreißwölfern geschreddert
- Durch zertifizierte Vernichtungsdienste entsorgt
- Sofern anwendbar mit Vernichtungszertifikaten dokumentiert
8. Ausnahmen von der Standard-Aufbewahrung
Daten können über die Standardfristen hinaus aufbewahrt werden, wenn:
- Gesetzliche oder behördliche Anforderungen dies erfordern
- Laufende Gerichtsverfahren dies erforderlich machen
- Eine rechtliche Haltebenachrichtigung vorliegt
- Legitime Geschäftszwecke dies erfordern (dokumentiert)
9. Rechte der betroffenen Personen
Betroffene Personen können verlangen:
- Informationen darüber, wie lange ihre Daten gespeichert werden
- Löschung ihrer personenbezogenen Daten („Recht auf Vergessenwerden”)
- Einschränkung der Verarbeitung während der Aufbewahrungsüberprüfung
Um diese Rechte wahrzunehmen, wenden Sie sich an: marketing@hydroforce.ee
10. Überprüfung und Aktualisierungen
Diese Richtlinie wird jährlich überprüft und bei Bedarf aktualisiert, um Folgendem Rechnung zu tragen:
- Änderungen der gesetzlichen Anforderungen
- Änderungen von Geschäftsprozessen
- Technologische Entwicklungen
- Erkenntnisse aus Datenschutzvorfällen
11. Kontaktinformationen
Bei Fragen zu dieser Datenaufbewahrungsrichtlinie wenden Sie sich bitte an:
Hydroforce Engineering OÜ Valge 13 Tallinn, Harju 11415 Estland E-Mail: marketing@hydroforce.ee